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PatentWas wäre, wenn Google die Zufriedenheit der Nutzer mit den Suchergebnissen per Smartphone auslesen könnte, indem zum Beispiel die Kamera des Geräts verwendet wird? Ein zum Patent angemeldetes Verfahren beschreibt, wie Google biometrische Signale für die Beeinflussung der Rankings verwenden könnte.

 

So abwegig erscheint das Szenario heute gar nicht mehr: Eine Person sucht etwas bei Google, und die Reaktion auf die angezeigten Suchergebnisse (Zufriedenheit oder Unzufriedenheit) werden mit Hilfe verschiedener Sensoren erfasst und danach ausgewertet. Dabei kann auf die Technik von Smartphones, Smart Watches und anderer Geräte zurückgegriffen werden. Google könnte zum Beispiel die Weitung oder Verengung der Pupillen messen oder ob der Nutzer errötet. Auch die Veränderung der Pulsfrequenz erlaubt Rückschlüsse auf die Bewertung der Ergebnisse.

In der Zusammenfassung des Patentantrags heißt es:

"Wenn eines oder mehrere biometrische Signale auf die Unzufriedenheit des Nutzers mit dem ersten Suchergebnis schließen lassen, dann wird ein zweites Suchergebnis ausgespielt."

In einem Beispiel wird das Verfahren anhand eines Beispiels dargestellt. Der Nutzer sieht zunächst ein Suchergebnis, mit dem er nicht zufrieden ist. Diese Signale werden ausgewertet, und aufgrund dieser Auswertung erhält er ein zweites Suchergebnis, das ihm schließlich gefällt.

Folgende Körperreaktionen, die auf Unzufriedenheit beim Nutzer schließen lassen können, werden im Patentantrag genannt:

  • Erhöhte Körpertemperatur
  • Weitung der Pupillen
  • Zucken der Augen
  • Erröten
  • Verminderte Blinzelrate
  • Erhöhter Puls

Wenn man bedenkt, dass immer mehr Suchanfragen mit Hilfe von Smartphones oder Smart Watches gestellt werden und diese Geräte in der Lage sind, viele dieser Signale zu erfassen, dann ist es nur folgerichtig anzunehmen, dass Unternehmen wie Google diese Signale auch nutzen möchten. Da es sich hier um unbewusst abgegebene Signale handelt, sind diese vermutlich auch authentischer als willentlich abgegebene Likes oder Dislikes.

Bleibt jedoch abzuwarten, was Datenschützer dazu sagen werden.

 

Danke an SEO by the SEA. Der Patentantrag ist hier zu finden.

 

Titelbild © aurora - Fotolia.com

 

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