Für Google ist es kein Problem, wenn es mehrere Websites mit dem gleichen Namen gibt. Allerdings bedeutet das nicht, dass das auch aus rechtlicher Sicht in Ordnung ist.
Für Google ist es kein Problem, wenn es mehrere Websites mit dem gleichen Namen gibt. Allerdings bedeutet das nicht, dass das auch aus rechtlicher Sicht in Ordnung ist.
In der Wissenschaft und in der Literatur gilt es als angebracht, möglichst die Primärquelle für Informationen anzugeben, auf die man sich bezieht. Doch wie sieht es mit Sekundärquellen aus, vor allem dann, wenn sie es sind, über die man auf ein Thema aufmerksam geworden ist? Sollten diese auch angegeben und auf Webseiten verlinkt werden?
DeepMind Sparrow ist ein Chatbot, der einige der Probleme von ChatGPT vermeiden soll. Doch bisher ist man bei Alphabet, Googles Mutterkonzern, noch zurückhaltend, was den Rollout von Sparrow angeht. Möglich ist immerhin eine Private Beta in diesem Jahr.
Google hat die beiden zuletzt noch laufenden großen Updates nach mehreren Wochen abgeschlossen.
Die Finanzwebsite BankRate.com gibt offen zu, dass bestimmte Inhalte per KI erstellt wurden. Von Google heißt es dazu, Inhalte dürfen nicht primär den Zweck haben, in den Suchergebnissen zu ranken. Außerdem muss auf die Qualität geachtet werden.
Google kann strukturierte Daten auf einer Webseite auslesen, auch wenn diese in einem iFrame enthalten sind. Das ist besonders für das Einbetten von Videos wichtig.
Laut Google stehen die Dauer eines Updates und die Schwere seiner Auswirkungen nicht in Beziehung zueinander.
Um das URL Removal Tool zum Entfernen von Suchergebnissen nutzen zu können, muss Google Zugriff auf die betreffende Website haben. Wie kann das auch für Testsysteme funktionieren, für die kein öffentlicher Zugriff möglich ist?
Google hat die Dokumentation zur Anzeige von Website-Namen in der Suche angepasst. Die Subdomains 'm' und 'www' zählen damit zur Hauptdomain.

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